mustervertrag

§1.Mietsache, Mietpreis, Mietbeginn
Der Mieter mietet den Musikproberaum Nr. XX. Das Mietverhältnis beginnt am __.__.2010

Güterbahnhof: Der Mietvertrag besteht zunächst für drei Monate und verlängert sich (falls nicht 8 Wochen vor Ablauf von einer der Parteien gekündigt) automatisch auf unbestimmte Zeit. Danach beträgt die Kündigungszeit 8 Wochen zum Monatsende.
KulturOase: Der Mietvertrag besteht zunächst für ein Jahr und verlängert sich (falls nicht 8 Wochen vor Ablauf von einer der Parteien gekündigt) automatisch auf unbestimmte Zeit. Danach beträgt die Kündigungszeit 8 Wochen zum Quartalsende.

Wird nicht von einer Partei spätestens acht Wochen vor Ablauf der Mietzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Der Mietpreis beträgt ____,-€. Hierin enthalten ist eine Nebenkostenpauschale i.H.v.__,-€, die jeweils hälftig für Strom und weitere Nebenkosten angerechnet wird.
Der komplette Mietpreis ist per Dauerauftrag zum jeweils Monatsersten auf das Konto 00 00 00 00 der Sparkasse KölnBonn, BLZ 370 501 98 zu entrichten. Der Verwendungszweck lautet: (Mietername/Raumnummer)
 
§2.Kaution
Güterbahnhof: Die Band stellt eine Kaution i.H.v. zwei Monatsmieten.

KulturOase: Die Band stellt eine Kaution i.H.v. zweieinhalb Monatsmieten.

Nur KulturOase (nicht Güterbahnhof): Bei Aushändigung des elektronischen Eingangsschlüssels zum Gebäude wird eine Schlüsselkaution i.H.v. 75,00 € fällig. Die Kaution für Hoftorschlüssel zur Einfahrt Vogelsanger Str. 280a beträgt weitere 100,00 €.
 
§3.Kündigung
Die Kündigungsfrist für beide Seiten beträgt

KulturOase: nach Ablauf des ersten Jahres 8 Wochen zum Quartalsende.
Güterbahnhof: 8 Wochen zum Quartalsende.

Die Kündigung bedarf der Schriftform.
 
§4.Untervermietung
Untervermietung oder kostenlose Überlassung des Raumes an weitere Parteien bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Hierfür werden Untermietverträge vom Vermieter gestellt.
 
§5.Schriftverkehr
Für den Schriftverkehr zwischen den Parteien wird _____ ( wird ausgefüllt: "Email" oder "Brief") als bevorzugtes Mittel vereinbart.
 
§6.Sonstiges
Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform, dies kann nicht mündlich abbedungen werden. Die eventuelle Nichtigkeit einzelner Teile dieses Vertrages hat nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gerichtsstand ist Köln. Die umseitig abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Benutzerordnung jeweils neuesten Stands sind Bestandteil dieses Vertrages.
 
Köln, Datum

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(Mieter)
  Köln, Datum

_______________________
(art olive / Vermieter)





Vertragsrückseite: Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1.
Der angemietete Raum wird ausschließlich als Proberaum genutzt. Insbesondere das Wohnen im Proberaum oder jede wohnähnliche Nutzung sind untersagt und haben sofortige fristlose Kündigung zur Folge. Kühlschränke und andere extrem viel Strom verbrauchenden Geräte im Proberaum sind untersagt.
 
§2.
Die Kaution wird zum üblichen Zinssatz verzinst. Kaution und Zinsen werden dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses überwiesen.
 
§3.
Ansprüche des Vermieters werden mit der Kaution verrechnet. Solche Ansprüche sind insbesondere: Miet- oder NK-Rückstände, Strom- oder NK-Nachzahlungen, Kosten, die durch Beschädigung oder mangelnde Verantwortung vom Mieter verursacht wurden, Kosten wg. nicht fristgerechter Räumung eines Raumes oder nicht vollständiger Leerung eines Raumes bei Auszug.
 
§4.
DDer Mieter hat selbst für eine dem Wert des Equipments entsprechende Schließvorrichtung zu sorgen. Die vorhandenen einfachen Schlösser können benutzt werden, sollten aber bei größeren Werten im Raum (nur in Absprache mit dem Vermieter) ersetzt oder ergänzt werden. Sie bleiben Eigentum des Vermieters. Der Vermieter erhält einen Schlüssel zum Raum und ist bei unzugänglichen Räumen zur Öffnung durch einen Schlüsselnotdienst auf Kosten des Mieters berechtigt.
 
§5.
Der Mieter hat selbst für eine Instrumentenversicherung Sorge zu tragen, diese wird dringend angeraten. Im Falle von Einbruch, Beschädigung durch Mitmieter o.ä. ist der Vermieter von jeglicher Haftung befreit.
 
§6.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses findet die Raumübergabe an einem rechtzeitig von den Parteien abgesprochenen Termin statt, der noch in den letzten Mietmonat fällt. Ist der Folgemonat bereits angebrochen, wird dem Mieter der Zeitraum für den durch sein Verschulden nicht neu vermietet werden kann, in Rechnung gestellt. Der Raum soll leer, besenrein und unbeschädigt sein, alle vorhandenen Schlüssel werden dem Vermieter ausgehändigt. Enstehende Kosten durch Reinigung, Reparatur, Entsorgen zurückgelassener Gegenstände, Einbauten oder Möbel werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
 
§7.
Der Mieter hat für alle von ihm verursachten Schäden unverzüglich in voller Höhe aufzukommen. Der Hauptmieter/Vertragspartner haftet für die gesamte Gruppe. Jede Art von Schäden (selbst oder fremd verursacht) ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Mietminderung bezüglich nicht mitgeteilter Schäden ist ausgeschlossen.
 
§8.
Es dürfen keine Schlüssel an Personen, die nicht Vertragspartner von art olive sind, bzw. keiner Band angehören, die -durch einen Hauptmieter vertreten- Vertragspartner ist, weitergegeben oder ausgeliehen werden.
 
§9.
In der Halle oder auf dem Gelände ohne Begleitung eines Haupt- oder Untermieters angetroffene Personen, die nicht Vertragspartner von art olive sind, werden des Hauses verwiesen und müssen alle Schlüssel abgeben. Der Hauptmieter des betreffenden Raumes muß wegen der massiven Vertragsverletzung mit der fristlosen Kündigung rechnen und hat die Kosten für den Austausch sämtlicher allgemein zugänglichen Schlösser zu tragen.
 
§14.
Für den Schriftverkehr zwischen den Parteien kann der Postweg oder Email vereinbart werden. Für die Bearbeitung der Vertrags- und Mietangelegenheiten per Post wird eine Gebühr i.H.v. 25,-€/Anno fällig, die der Mieter mit der Nebenkostenabrechnung in Rechnung gestellt bekommt. Die Bearbeitung per Email ist kostenfrei. Mieter, die Email als bevorzugtes Mittel wählen, versichern durch ihre Unterschrift, daß sie ihren Email-Eingang regelmäßig mehrmals wöchentlich kontrollieren.


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